Hotel in der Lüneburger Heide

Beherbergungsvertrag ...

... für G.E.H.M e.K. für Kur - und Kneipphotel Zum Goldenen Hirsch

Grundsätzlich ist bei der Reservierung eines Hotelzimmers folgendes zu beachten:

Wird ein Zimmer bestellt und die Reservierung vom Hotel bestätigt, so ist ein sogenannter Gastaufnahmevertrag oder auch Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung reicht aus.

Der Abschluss des Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen: Die Verpflichtung des Gastwirts ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Die Verpflichtung des Gastes besteht darin, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen, völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung der Buchung.

Nicht angefallene Betriebskosten - etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche - können anspruchsmindernd angerechnet werden. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen beträgt:

bei Übernachtung/Frühstück pauschal 20 Prozent (d.h. Stornokosten 80%)
bei Übernachtung/Halbpension pauschal 30 Prozent (d.h. Stornokosten 70%)
bei Übernachtung/Vollpension pauschal 40 Prozent (d.h. Stornokosten 60%).

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

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